Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen der Klinischen Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie Theresa Höler, Osterdeich 17, 28203 Bremen, nachfolgend „Therapeutin“ genannt und dem Patienten/ der Patientin (Verbraucher).

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über die Website www.praxis-theresa-hoeler.de, per Email praxis@theresa-hoeler.de  sowie per Telefon unter 042165933445 oder WhatsApp unter 015155916662 und werden Bestandteil bei allen Vergütungsvereinbarungen.
2.2 Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung, gibt der/die Klient*in ein für ihn vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.
2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung.
2.4 Die Vereinbarung einer Therapiesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.

§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung

3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen der Therapeutin, dem/der Patienten/Patientin zu einer Verbesserung seiner/ihrer seelischen Gesundheit zu verhelfen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg wird nicht Teil der Vertragsbeziehung.
3.2 Der Leistungsort ist Sitz der Therapeutin. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reisekosten in Rechnung gestellt.
3.3 Die Leistung beläuft sich auf eine Therapiesitzung oder ein Leistungspaket bestehend aus mehreren Therapiesitzungen, das vorab besprochen wird. Der Tag und die Dauer (Termin der Therapiesitzung) wird vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung des Patienten oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.
3.4 Die zur Anwendung kommenden Techniken sind psychotherapeutischer Natur.
Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die von der Therapeutin angewendeten Techniken (insbesondere Hypnosetherapie) ist bei dem Patienten nicht möglich. Ein Haftungsausschluss erwächst ausdrücklich nicht.
3.5 Klinische Hypnosetherapie stellt ein separates Verfahren dar, das zusätzlich von dem/ der Patienten/ Patientin gebucht werden kann.

§ 4 Vergütung, Fälligkeit

4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung.
4.2 Die Bezahlung kann in Bar oder vorrangig per Überweisung erfolgen.
Bei Barzahlung wird die Vergütung vor dem Beginn der Therapiesitzung fällig.
Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag ab sofort bis spätestens drei Tage nach der Therapiesitzung fällig.
4.3 Sollten mehrere Therapiesitzungen auf einmal vereinbart werden, wird der jeweilige Rechnungsbetrag bis spätestens drei Tage vor Beginn der ersten Therapiesitzung fällig. Auch bei Leistungen der Klinischen Hypnosetherapie ist die Vergütung im Voraus zu bezahlen.
4.4 Die Nichtwahrnehmung des Termins der Therapiesitzung stellt einen einseitigen Vertragsbruch dar, der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.
4.5 Der Rechnungsbetrag wird nicht fällig, sofern der Patient bis spätestens drei Arbeitstage vor dem Termin die Sitzung absagt oder verlegt.
4.6 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung, durch einen von der Therapeutin nachweislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.

§ 5 Haftung

5.1 Die Haftung der Therapeutin ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.
5.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.

§ 6 Mitwirkung des Patienten

6.1 Die Mitwirkung des/ der Patienten/ Patientin ist maßgeblich für den Therapieerfolg.

6.2 Im Falle der Anwendung der Klinischen Hypnose ist die Wahrscheinlichkeit eines Hypnoseerfolges erhöht, soweit der Patient den Anweisungen der Hypnosetherapeutin Folge leistet.

§ 7 Sitzungsabbruch, Ablehnung

7.1 Die Therapeutin ist berechtigt eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern der/die Patient*in keine Mitarbeit leistet. 
7.2 Ferner ist die Therapeutin berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse kann das Nichtbestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen.

§ 8 Datenschutz

8.1 Der Patient wünsch eine oder mehrere Sitzung(-en) durch die Therapeutin. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll die Therapeutin alle in Betracht kommenden Daten des/der Klient*in erhalten und speichern dürfen.
Therapeutin im Sinne dieser Bestimmung ist Theresa Höler, Osterdeich 17, 28203 Bremen.
8.2 Der/die Patient*in willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von der Therapeutin gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung von der Therapeutin persönlich verarbeitet werden dürfen.
8.3 Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung.
8.4 Eine Weitergabe der Patientendaten an Dritte findet nicht statt.
8.5 Die Patientendaten werden verschlüsselten auf einem externen Server abgelegt und sind für unberechtigte Dritte nicht einsehbar.
8.6 Der/die Patient*in hat jederzeit das Recht sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren, weiterhin wird der Patient auf seine Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung seiner Daten informiert.

§ 9 Dokumentation

9.1 Die Therapeutin dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte. Zweck dieser ist es sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter des Patienten und Therapeutin verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden.
Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
10.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
10.3 Als Gerichtsstand, soweit zulässig wird Bremen vereinbart.


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